Preisliste für Wildankauf
Wildannahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Wildannahmebedingungen
RECHTLICHES & HYGIENE
Wild wird nur mit ausgefülltem Nachweis über die Rückverfolgbarkeit von Wildbret gemäß EU-Richtlinien angenommen.
Der Nachweis des Jägers, dass er eine kundige Person im Sinne der Wildbrethygiene ist, ist von jedem Jäger einmalig separat zu erbringen.
Bitte füllen sie Sie bei Erstanlieferung unser Datenblatt für Wildankauf mit Anschrift und Kontoverbindung für eine Überweisung des Ihnen zustehenden Betrages.
NACH DER JAGD
Das Aufbrechen des Wildes hat unmittelbar nach Abschuss zu erfolgen, damit die Kerntemperatur des Wildes raschmöglichst abkühlt.
Pansenschüsse sind mit reichlich Wasser schnellstmöglich auszuspülen. Bitte hängen Sie die Stücke wenn möglich, an zwei Haken an beiden Läufen auf.
So bleiben die Edelstücke von überlaufendem Blut verschont und das Fleisch wird gleichmäßig belastet.
Öffnen Sie immer den Schlossknochen beim Aufbrechen.
Das Wild ist in einer Kühlkammer aufzubewahren.
TRANSPORT DES WILDES
Ungekühlter Transport zwischen Ihrer Kühlzelle und unserer gekühlten Annahme hat schnellstmöglich zu erfolgen.
Transportieren Sie Ihr Wild bitte in der Wildwanne oder auf der sauberen Pritsche.
Das Wild ist mit einem Leinentuch oder ähnlichem abzudecken.
Wildtransport auf Heckträgern, die das Wild Auspuffabgasen aussetzen, ist nicht gestattet.
Voraussetzungen
ANNAHME DES WILDES
Kein Ankauf von Fallwild (verunfalltes Wild), stark verschmutztes und unsachgemäß versorgtes Wild sowie rauschiger Keiler. Entsorgung rauschiger Keiler ist kostenpflichtig möglich.
Alle Preise vorbehaltlich veterinärärztlicher Untersuchung. Vom Veterinär verworfenes Wild wird sofort der Vernichtung zugeführt. Für nebst oben stehenden Kriterien gemäß Wildannahmebedingung verunreinigtes Wild sind Preisabschläge fällig. Die Wildannahmebedingungen sind integraler Bestandteil dieser Preisliste.
Den Auszahlungspreis bestimmt das bei Bayerwild festgestellte Kaltgewicht des Stückes. Ist das Stück warm, behalten wir uns einen pauschalen Gewichtsabschlag vor.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Tierarzt verworfene Stücke mit dem anliefernden Jäger zu verrechnen. Verworfene Stücke werden nicht zurückgeführt.
Zuwiderhandlungen können Preisabschläge oder die Verweigerung der Annahme zur Folge haben.
DOWNLOADS
Bescheinigung der kundigen Person
Datenblatt für Wildankauf
Ladendresse
Oberhoferstraße 2
94350 Falkenfels
Ladenöffnungszeiten
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat
9.00 - 14.00 Uhr